BAföG Formblatt 1

Das BAföG Formblatt 1 im Detail

Das BAföG Formblatt 1 ist Hauptbestandteil eines jeden BAföG-Antrags. Egal, ob Studenten-BAföG, Schüler-BAföG oder AuslandsBAföG das BAföG Formblatt 1 ist immer mit dabei. Du musst es auch bei jedem BAföG Folgeantrag mit abgeben.

Im BAföG Formblatt 1 werden deine persönlichen Daten abgefragt, wie und wo du wohnst, welche Vermögenswerte du hast oder wie hoch dein Einkommen im Antragszeitraum für BAföG ist. Was du genau im BAföG Formblatt 1 angeben musst und welche Belege du zusätzlich einreiche musst, kannst du hier lesen.

Häufig gestellte Fragen

Das BAföG Formblatt 1 ist das wichtigste Formular, weil es für jeden Antrag benötigt wird. Egal ob BAföG-Erstantrag  oder BAföG-Folgeantrag für Schüler und Studenten, jedes Mal müssen diese Unterlagen vorliegen.

Selbst wenn du AuslandsBAföG beantragen willst, darf das korrekte Ausfüllen bei diesem Formblatt nicht vermasselt werden.

Besonders beim BAföG Formblatt 1 ist der Bearbeitungsaufwand wirklich hoch, weil sehr viele Informationen benötigt werden. Gerade hier passiert es schnell, dass man vergisst wichtige Angaben zu machen. Fehler und fehlende Angaben sorgen aber dafür, dass die Bewilligung deines BAföGs sich in die Länge ziehen kann.

Wenn du den BAföG Antragsassistenten nutzt, kannst du den Bearbeitungsaufwand deutlich minimieren und kannst dir sicher sein, dass du wirklich alles ausgefüllt hast.

Wenn es dein erster BAföG Antrag ist, brauchst du ziemlich viele Unterlagen. Im BAföG Antragsassistenten findest du  neben dem BAföG Formblatt alle weiteren Formulare und eine Checkliste für deine Dokumente.

Denn neben den eigentlichen Formblätter brauchst du folgende Unterlagen:

  • deinen Mietvertrag
  • Nachweis für Vermögens (Sparkonto, Bausparvertrag, Kontoauszug beim Girokonto etc.)
  • Lohnsteuerbescheid (+ deiner Eltern)
  • etc.

Du kannst das BAföG Formblatt 1, genauso wie den Rest der Formulare, in deinem zuständigen BAföG Amt abholen oder einfach im Internet runterladen. Besonders schnell geht es, wenn du den online BAföG Assistenten nutzt. Hier findest du alle benötigten Formblätter, die du schnell und einfach digital ausfüllen kannst.

Im BAföG Formblatt 1 musst du folgende Angaben machen:

  •  Persönliche Daten des Antragstellers
  •  Persönliche Daten und Einkommen der Eltern
  • Persönliche Daten und Einkommen des Ehepartners
  • Einkommen und Vermögen des Antragstellers
  • Finanzielle Belastung des Antragstellers

Mit Hilfe dieser Angaben wird errechnet ob und um wie viel die BAföG Einkommensgrenze überschritten wird.

BAföG Formblatt 1 Assistent

BAföG Formblatt 1: Seite 1

Auf Seite 1 des BAföG Formblatt 1 werden deine personenbezogenen Daten abgefragt, also Name, Adresse, Bankverbindung und für welche Ausbildungsstätte du BAföG beantragst. In Zeile 14 begegnet dir das erste Mal der Buchstabe „B“. Angaben, bei denen Belege verlangt werden, sind auf allen BAföG Formblättern so markiert. In diesem Fall, musst du mit der Kopie deines Personalausweises deine Staatsangehörigkeit belegen.

Bei deiner Adresse wird auf dem BAföG Formblatt 1 unterschieden zwischen deinem ständigen Wohnsitz und der Unterkunft die du während der Ausbildung nutzt. Studenten geben hier die Adresse ihres Wohnheims, ihrer WG oder Wohnung während des Studiums als ständigen Wohnsitz an. Bei Schülern wird diese Unterscheidung meistens erst relevant, wenn es sich bei der Ausbildungsstätte um ein Internat handelt.

Im unteren Drittel der Seite 1 des BAföG Formblatt 1 musst du die Daten deiner Eltern eintragen. Dies umfasst Name, Adresse, Geburtsdatum, ggf. das Sterbedatum und die Staatsangehörigkeit. Zusätzlich will das BAföG Amt noch wissen in welchem Verhältnis deiner Eltern zueinander stehen, also ob sie verheiratet sind, sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden oder getrennt voneinander leben.

Tipp: Da du die Angaben auf BAföG Formblatt 1 immer wieder brauchst solltest du dir eine Kopie von deinem ausgefüllten Formblatt machen und aufbewahren. Spätestens beim ersten BAföG Folgeantrag sparst du dir so viel Grübelei.

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BAföG Formblatt 1: Seite 2

Seite 2 des BAföG Formblatt 1 startet mit einer Angabe die nur Schüler abgeben müssen, aber auch nur unter gewissen Voraussetzungen. Bist du minderjährig und deine Eltern leben getrennt voneinander, musst du hier eintragen wer dein Sorgeberechtigter ist. Bist du bereits volljährig ist diese Angabe nur für dich interessant, wenn einer deiner Eltern vor deiner Volljährigkeit verstorben ist oder beide bereits vor deinem 18. Geburtstag getrennt voneinander gelebt haben.

Ab Zeile 43 auf BAföG Formblatt 1 musst du deine Kinder eintragen, solltest du welche haben. In diesem Bereich, musst du einen Beleg abliefern welche Schule oder Ausbildung das Kind besucht. Sollte dein Kind dabei schon ein Einnahmen haben, müssen diese angegeben und belegt werden.

Ab Zeile 51 des BAföG Formblatt 1 musst du angeben, ob und welche finanziellen Unterstützungen du bekommst. Dabei kann es sich um ein Stipendium handeln, eine Ausbildung bei der du Anwärterbezüge erhältst oder der Bezug von Hartz IV und ähnlichen Sozialleistungen. Solltest du solche Leistungen erhalten, musst du für jede einen Beleg einreichen in dem die Höhe und Dauer der Bezüge angegeben sind.

In der unteren Hälfte der Seite 2 des BAföG Formblatt 1 geht es darum, deine monatlich laufenden Kosten zu ermitteln. Dabei gibst du nähere Auskunft über deine Wohnsituation während der Ausbildung. Solltest du nicht bei deinen Eltern wohnen, musst du als Beleg einen Mietvertrag oder ähnliches abgeben. Bist du Schüler auf einer der folgenden Schulen:

  • weiterführende allgemeinbildende Schule
  • Fachoberschule, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Berufsfachschule oder Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern ihr Bildungsgang weniger als zwei Jahre dauert oder nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt

Musst du begründen, weshalb du nicht bei deinen Eltern lebst. Dies kann zum Beispiel ein zu langer Weg zur Ausbildungsstätte sein.

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BAföG formblatt 1 Antragsassistent

In Zeile 63 bis 66 des BAföG Formblatt 1 musst du deine momentane Versicherungsart angeben. Wenn du dich bereits selbst versichern musst oder privatversichert bist, musst du dies belegen. Den Beleg kannst du dir von deiner Krankenkasse einfach zuschicken lassen. Das gleiche gilt für die Pflegeversicherung, ab deinem 25. Lebensjahr musst du dich selbst versichern und der entsprechende Beleg darüber muss beim BAföG Amt eingereicht werden.

Zeile 68 ist nur interessant für dich, wenn du eine höhere Fachschule, Akademie oder Hochschule besuchst und du die Ausbildungsförderung nur als verzinsliches Bankdarlehen erhalten würdest. In den Erläuterungen des BAföG Formblatt 1 wird erklärt, dass in bestimmten Fällen, z. B. bei einem Fachrichtungswechsel während des Studiums, nur die Möglichkeit eines Kredits der Kreditanstalt für Wiederaufbau besteht, um ein Ausbildungsförderung zu erhalten. In so einem Fall kannst du in Zeile 68 eintragen, wie hoch der monatliche Darlehensbetrag sein soll.

BAföG Formblatt 1: Seite 3

Die Seite 3 des BAföG Formblatt 1 widmet sich komplett deinem Einkommen und Vermögen. Diese Seite solltest du sehr sorgsam bearbeiten, da deine eigenen Finanzen viel Einfluss auf deinen BAföG-Anspruch und BAföG-Satz haben. Bei deinem Einkommen musst du dein voraussichtliches Einkommen währende des Bewilligungszeitraums angeben. Dazu zählt alles, was auf deinem Bankkonto eingeht oder du als Sachbezüge erhältst.

Für alle Angaben auf BAföG Formblatt 1 brauchst du Belege, werden diese nicht mit eingereicht, ist dein BAföG-Antrag nicht vollständig.

Ab Zeile 91 geht es auf BAföG Formblatt 1 um dein Vermögen, bei diesem gilt lediglich der Zeitpunkt der Antragstellung als Stichpunkt und du musst nicht wie beim Einkommen den gesamten Bewilligungszeitraum voraussehen. Angeben musst du alles an Vermögen, das auf deinen Namen läuft. Dazu kann gehören:

  • Sparbücher und Girokonten
  • Wertpapiere
  • Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • generell Grundstücke oder Immobilien
  • alles, was du an Bargeld besitzt
  • dein Auto, Motorrad oder sonstige Kraftfahrzeuge

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Für jeden Vermögensgegenstand musst du einen Beleg vorlegen. Du solltest dich vor deinem Antrag vergewissern, dass nicht ein Familienmitglied ein Sparbuch oder ähnliches unter deinem Namen angelegt hat, von dem du bisher noch nichts weißt. Da sich das BAföG Amt das Recht vorbehält, eine Überprüfung deiner Daten durch eine Kontenabfrage und mit dem Abgleichen deiner Steuerdaten durchzuführen, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn ein Konto gefunden wird, das nicht im BAföG Formblatt 1 angegeben ist.

BAföG Formblatt 1: Seite 4

Nicht nur deine Vermögenswerte werden abgefragt, sondern auch deine Schulden. Auf Seite 4 des BAföG Formblatt 1 kannst du eintragen, welche Schulden du zum Zeitpunkt der Antragstellung hast. Dazu zählen Hypotheken, Verbindlichkeiten aus früheren Studienkrediten und Lasten.

Ebenfalls wird auf BAföG Formblatt 1 nach nicht anzurechnenden Vermögenswerten gefragt. Das kann z. B. die Übergangsbeihilfe von Soldaten sein oder Vermögenswerte die du aus rechtliche Gründen nicht veräußern darfst.

Zu guter Letzt erklärst du auf Seite 4 des BAföG Formblatt 1, dass all deine Angaben der Wahrheit entsprechen und du nichts verschwiegen hast. Du erlaubst dem BAföG Amt auch, dass sie unter anderem eine Kontoabfrage durchführen dürfen, um deine Angaben zu prüfen.

Wenn du das BAföG Formblatt 1 ausgefüllt hast, musst du, und ggf. dein Erziehungsberechtigter, nur noch unterschreiben und das erst BAföG Formblatt wäre fertig. Hast du alle notwendigen Belege und anderen BAföG Formblättern zusammen, kannst du das BAföG Formblatt 1 beim BAföG Amt einreichen.

BAföG Formblatt 1 S4

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Weitere Erklärungen zu anderen Formblättern findest du auf unserer Überblickseite zu den BAföG Formblättern.

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