Elternunabhängiges BAföG

Alles, was du zum elternunabhängigen BAföG wissen musst

Bei den meisten BAföG Formen bist du abhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern. Das bedeutet, verdienen diese zu viel, bekommst du möglicherweise keine BAföG Leistungen, da deine Ausbildung durch deine Eltern bereits ausreichend finanziert werden kann. Das heißt, bevor du vom Staat finanziell unterstützt wirst, muss überprüft werden ob diese Aufgabe sonst von niemandem übernommen wird.  Im Normalfall trifft dies auf deine Eltern oder den Ehepartner zu. Wann du jedoch elternunabhängiges BAföG beantragen kannst, erklären wir dir hier!

Elternunabhängiges BAföG: Häufig gestellte Fragen

Was ist das elternunabhängiges BAföG?Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, wird das Einkommen deiner Eltern bei der BAföG Einkommensgrenze nicht berücksichtigt!
Wann bekommt man elternunabhängiges BAföG?Elternunabhängiges BAföG kannst du erhalten, wenn:
● Du selbst schon mind. 3 Jahre erwerbstätig warst (nach einer Ausbildung)
● Du über 30 bist
● der Aufenthaltsort deiner Eltern unbekannt ist
● Du Vollwaise bist
Welchen Vorteil bietet das elternunabhängige BAföG?Wenn deine Eltern ein hoches Einkommen haben, wirst du nicht den BAföG Höchstsatz erhalten können. Im schlimmsten Fall, wird dein BAföG-Antrag abgelehnt. Damit die BAföG Einkommensgrenze nicht überschritten wird, ist oftmals das elternunabhängige BAföG nötig. Doch nicht jeder ist berechtigt dafür.

Was ist elternunabhängiges BAföG?

Deine Eltern sind prinizipell auch während des Studiums unterhaltspflichtig für dich. Verdienen sie „zu viel“ kann dein BAföG Höchstsatz gekürzt werden oder dein BAföG-Antrag völlig abgelehnt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Z. B. wenn du Vollwaise bist oder der Aufenthaltsort deiner Eltern nicht bekannt ist, können diese auch nicht mit in den BAföG-Antrag miteinbezogen werden.

Unter elternunabhängiges BAföG fallen aber auch solche Fälle, bei denen die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind und somit nicht mehr für deine Ausbildung aufkommen müssen. Natürlich sollst du aber trotzdem die Möglichkeit haben eine Ausbildung finanzieren zu können. In diesem Fall wird also ebenfalls elternunabhängiges BAföG relevant.

Elternunabhängiges BAföG ist:

  • deine BAföG Anspruch ohne die Berücksichtigung des Gehalts deiner Eltern
  • nur in bestimmten Fällen möglich
  • hat sehr viele Vorteile (z.B. meist höhere BAföG Summe)

Sollte einer dieser Fälle auf dich zutreffen, kommst du vielleicht für elternunabhängiges BAföG in Frage. Dies wird individuell vom BAföG Amt anhand deines Lebenslaufs geprüft. Gerade deshalb ist es also besonders wichtig, bei Angaben zum Lebenslauf besonders präzise zu arbeiten, damit auch deutlich wird ob und wann du schon erwerbstätig warst und dies auch mit entsprechenden Belegen nachweisen kannst.

Lediglich wenn der Aufenthaltsort deiner Eltern nicht bekannt ist, musst du explizit in deinem BAföG-Antrag darauf hinweisen, dass du gerne für elternunabhängiges BAföG in Betracht gezogen würdest. Grundsätzlich ist elternunabhängiges BAföG jedoch nur in Ausnahmefällen möglich und steht unter bestimmten Voraussetzungen.

Elternunabhängiges BAföG online beantragen

Für elternunabhängiges BAföG reichst du in der Regel einen normalen BAföG-Antrag beim Amt ein. Um dir möglichst viel Zeit und Nerven zu sparen kannst du den BAföG-Antrag auch online ausfüllen und einreichen. Dafür kannst du ganz einfach einen Antragsassistenten nutzen der dich in verständlicher Sprache durch den BAföG-Antrag lotst.

Der Antragsassistent weißt dich auch auf fehlende Informationen ihn und hilft so, die Bearbeitungszeit beim BAföG-Amt zu verkürzen, da diese nicht wegen Kleinigkeiten bei dir Nachfragen müssen oder deinen Antrag gleich wegen Unvollständigkeit ablehnen.

Übrigens: Das Online-Tool erinnert dich auch daran, wenn dein Folgeantrag fällig ist!

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Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG auf einen Blick

elternunabhängiges BAföG Voraussetzungen

Vor Ausbildungsbeginn

  • 5 Jahre Erwerbstätigkeit oder
  • Ausbildung und Erwerbstätigkeit Gesamtdauer 6 Jahre oder
  • Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg oder
  • Unbekannter Aufenthaltsort der Eltern oder
  • Vollwaise oder
  • Über 30 mit Sonderregelung oder
  • keine Unterhaltspflicht der Eltern

Wann kann man elternunabhängiges BAföG erhalten?

Unter welchen Bedingungen du elternunabhängiges BAföG beantragen kannst, ist klar geregelt. Erfüllst du eine der folgenden Bedingungen, stehen die Chancen sehr gut, dass du elterunabhängiges BAföG bekommst. Dazu zählt:

  1. eine vorausgegangene Erwerbstätigkeit
  2. eine Ausbildung (inkl. Erwerbstätigkeit)
  3. Hochschulreife durch zweiten Bildungsweg
  4. Aufenthaltsort unbekannt der Eltern
  5. Vollwaise
  6. dein Alter über 30 Jahre
  7. bestimmte Sonderfälle

Nachfolgend sollen diese Voraussetzungen um elternunabhängiges BAföG zu erhalten, näher erklärt werden.

1. Studium mit elternunabhängigem BAföG bei vorausgegangener Erwerbstätigkeit, mind. 5 Jahre

Eine mögliche Variante damit elternunabhängiges BAföG für dich in Frage kommt, ist eine vor dem Studium vorausgegangen Erwerbstätigkeit von mindestens fünf Jahren bei der du so viel verdient hast, dass du dich selbst versorgen konntest. Das bedeutet bei elternunabhängigem BAföG konkret:

• du hast nach deinem 18. Geburtstag und vor deinem Studium schon 5 Jahre gearbeitet

• dein Gehalt muss ausgereicht haben zur Deckung deiner Lebenserhaltungskosten

• dein Gehalt muss mindestens 120 % (brutto) vom geltenden Bedarfssatz für Studenten gewesen sein (Bedarfssatz= ca. 780 €)

• die Erwerbstätigkeit muss insgesamt 5 Jahre angedauert haben (nicht zwangsweise am Stück)

• die Erwerbstätigkeit kann sowohl einer Vollzeitbeschäftigung, als auch in Teilzeit oder Selbständig ausgeführt worden sein

• die Erwerbstätigkeit kann auch als Teilzeitbeschäftigung neben (= unabhängig von) einer Ausbildung ausgeführt worden sein

Davon ausgenommen ist eine reine Ausbildung, ohne Teilzeitbeschäftigung, auch wenn diese vergütet war, so wie Ferienjobs. Diese zählen nicht als Erwerbstätigkeit im hier gebrauchten Sinne und führen dich deshalb nicht zu elternunabhängigem BAföG, aber ggf. erfüllst die andere BAföG Voraussetzungen und hast deswegen weiterhin Anspruch auf BAföG.

Folgende Tätigkeiten werden ebenfalls für die 5 Jahre bei der Prüfung auf elternunabhängiges BAföG mitangerechnet wie z. B. Erwerbsunfähigkeit und:

  • Wehrdienst/Zivildienst
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Freiwilliges soziales Jahr
  • Berufliche Weiterbildungen (§§ 77 ff. SGB III)
  • Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (inkl. Bescheinigung)
  • Gesetzlicher Mutterschutz
  • Arbeitslosigkeit (keine Ausbildung in dieser Zeit, die mit BAföG hätte gefördert werden können)
  • Berufliche / medizinische Rehabilitation
  • Staatliche Leistungen, wie Arbeitslosengeld 1 (nicht Arbeitslosengeld 2) oder Krankengeld, wenn diese 100% des Bedarfssatzes entsprochen haben
  • Tätigkeit im eigenen Haushalt aufgrund von Betreuung eines auf Hilfe angewiesenen oder behinderten Kindes unter 10 Jahren

2. Studium mit elternunabhängigem BAföG bei vorausgegangener Ausbildung und Erwerbstätigkeit

Eine weitere Möglichkeit elternunabhängiges BAföG zu bekommen, ist, wenn du eine Ausbildung gemacht hast und danach mindestens drei Jahre erwerbstätig warst. Insgesamt musst du dabei 6 Jahre beschäftigt gewesen sein. Konkret bedeutet das:

• Insgesamt Tätigkeiten von 6 Jahren vor dem Studium, davon mind. 3 Jahre Erwerbstätigkeit.

• Erwerbstätigkeit muss insgesamt mind. 3 Jahre betragen, aber muss nicht in der selben Tätigkeit oder am Stück erbracht worden sein

• Es kann sich dabei um Teilzeit-, Vollzeit- oder selbständige Beschäftigung handeln

• Die Ausbildung ist vor der Erwerbstätigkeit abgeschlossen worden.

• Du bist nicht älter als 30 Jahre: beachte die Förderungsgrenze. Mehr dazu siehe unten.

• dein Gehalt muss mindestens 120 % (brutto) vom geltenden Bedarfssatz für Studenten gewesen sein (Bedarfssatz= ca. 780 €)

Wichtig ist also, um in diesem Fall elternunabhängiges BAföG zu bekommen, dass du zunächst eine Ausbildung abgeschlossen hast – diese kann auch weniger als 3 Jahre gedauert haben – und du anschließend für mindestens 3 Jahre erwerbstätig warst. Insgesamt beträgt der Zeitraum von Ausbildung und Tätigkeit mindestens 6 Jahre und muss vor dem Studium erfolgt sein. Das ganze hast du außerdem bereits vor deinem 30. Lebensjahr getan und beginnst auch das Studium noch davor.

Bei einem Masterstudium gilt die Altersgrenze von 35 Jahren. Solltest du ein Masterstudium beginnen wollen, dann kannst du elternunabhängiges BAföG beantragen, wenn du nach dem Bachelorstudium 3 Jahre gearbeitet hast, denn dein Bachelorstudium kann als Ausbildung gewertet werden.

Zu den 3 Jahren Erwerbstätigkeit können bei der Prüfung auf elternunabhängiges BAföG auch folgende Zeiträume gezählt werden:

  • Wehrdienst/Zivildienst
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Freiwilliges soziales Jahr
  • Berufliche Weiterbildungen (§§ 77 ff. SGB III)
  • Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (inkl. Bescheinigung)
  • Gesetzlicher Mutterschutz
  • Arbeitslosigkeit (keine Ausbildung in dieser Zeit, die mit BAföG hätte gefördert werden können)
  • Berufliche / medizinische Rehabilitation
  • Staatliche Leistungen, wie Arbeitslosengeld 1 (nicht Arbeitslosengeld 2) oder Krankengeld, wenn diese 100 % des Bedarfssatzes entsprochen haben
  • Tätigkeit im eigenen Haushalt aufgrund von Betreuung eines auf Hilfe angewiesenen oder behinderten Kindes unter 10 Jahren

Beachte: Wenn du bereits studiert und dann z. B. 5 Jahre gearbeitet hast, bevor du dich entschließt weiter zu studieren, wird dies als Weiterführung des Ausbildungsabschnitts „Hochschulstudium“ gewertet und deine Erwerbstätigkeit im Zeitraum dazwischen lediglich als Unterbrechung des Ausbildungsabschnitts gewertet. Somit liegt deine Erwerbstätigkeit nicht vor der entsprechenden Ausbildung und du erfüllst zumindest diese Voraussetzung für elternunabhängiges BAföG nicht.

Ausnahme: Ein Studienabbruch bzw. sog. doppelter Perspektivwechsel stellt eine Ausnahme dar. Wenn du dein Studium abgebrochen hast und auch nicht die Absicht hattest hier einen Hochschulabschluss zu machen und danach arbeitest, du dich aber Jahre später entscheidest ein anderes Studium aufnehmen zu wollen, zählt dies nicht als Fortsetzung des Ausbildungsabschnitts, sondern als neuer. In diesem speziellen Fall könnte elternunabhängiges BAföG möglich sein und dein Antrag zum elternunabhängigen BAföG wird sicher eingehend darauf geprüft.

3. Elternunabhängiges BAföG zum Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg

Elternunabhängiges BAföG kannst du bekommen, wenn du dein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen möchtest. Dazu muss die von dir besuchte Ausbildungsstätte allerdings rein dem Erwerb der allg. Hochschulreife dienen. Dies trifft zu bei

  • einem Abendgymnasium oder einem Kolleg (kein Berufskolleg)
  • Berufsoberschulen in Bayern
  • der Oberstufe in Berufsoberschulen in Baden-Württemberg
  • der 13. Klasse der Berufsoberschulen in Niedersachsen

Vorsicht: Elternunabhängiges BAföG erhältst du in diesem Fall nur für den Erwerb des Abiturs, nicht für ein anschließendes Studium. Hier musst du ganz normal BAföG beantragen oder aber eine andere Voraussetzung für elternunabhängiges BAföG erfüllen.

4. Elternunabhängiges BAföG mit unbekanntem Aufenthaltsort der Eltern

Elternunabhängiges BAföG ist natürlich für dich vor allem dann relevant, wenn du den Aufenthaltsort deiner Eltern bzw. eines Elternteils nicht kennst und diesen auch nicht herausfinden kannst. Denn so kannst du weder deren Einkommen angeben, noch können diese für dich Aufkommen und deine Ausbildung finanzieren.

Um in diesem Fall elternunabhängiges BAföG zu bekommen, musst du schriftlich versichern, dass du den Aufenthaltsort deiner Eltern nicht kennst, diesen nicht ermitteln kannst, nicht in Kontakt mit einer dritten Person stehst, die den Aufenthaltsort deiner Eltern kennt und auch keinen Unterhalt von ihnen beziehst. Wann genau ein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann, ist folgendermaßen im Gesetz definiert:

„Voraussetzung für die Annahme eines unbekannten Aufenthaltsortes der Eltern oder eines Elternteils ist allein, dass dieser dem Amt für Ausbildungsförderung nicht bekannt ist und nicht z. B. durch Einschaltung von Einwohnermeldeämtern oder der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung ermittelt werden kann. […]Ein Aufenthaltsort im Ausland gilt als nicht ermittelbar, sofern innerhalb von zwei Monaten keine Reaktion der vom Amt per Auslandsrückschein angeschriebenen Eltern oder des Elternteils erfolgt und der Auslandsrückschein überhaupt nicht oder mit Unzustellbarkeitsvermerk wieder beim Amt eingeht.“ (Tz 11.2a.1 BAföG VwV, Tz 11.2a.2 BAföG VwV).

Auch wenn du bereits verheiratet bist oder warst und der Aufenthaltsort deines Ehepartners unbekannt ist und dieser somit keine Finanzierung leisten kann, gilt entsprechendes zum elternunabhängigen BAföG.

Auch wenn deine Eltern rechtlich oder tatsächlich daran gehindert sind Unterhalt zu leisten, kommt für dich elternunabhängiges BAföG in Frage. Dieser Hintergrund ist erfüllt wenn:

  • Devisenbestimmungen eines ausländischen Staates einer auch nur teilweisen Unterhaltsleistung entgegenstehen,
  • die im Heimatland verbliebenen Eltern bei finanzieller Unterstützung der auszubildenden Person selbst politische Verfolgungsmaßnahmen oder Folgen befürchten müssen, die ein Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 AuftenthG begründen würden,
  • glaubhaft gemacht wird, dass der Aufenthaltsort der auszubildenden Person nicht bekannt werden darf, weil sie nachweislich mit schweren Straftaten bedroht wird, insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben oder Zwangsverheiratung (vgl. Tz 11.2a.3 BAföGVwV).

5. Elternunabhängiges BAföG als Vollwaise

Solltest du Vollwaise sein, können deine Eltern natürlich nicht für dich und deine Ausbildung aufkommen. Dies ist also der eindeutigste Fall, bei dem du elternunabhängiges BAföG beantragen solltest.

Aber Vorsicht: Dein Einkommen und Vermögen wird bei der Prüfung auf elternunabhängiges BAföG dennoch mitkalkuliert, deshalb solltest du hier nicht vergessen, deine Waisenrente miteinzubeziehen und zu kalkulieren, ob diese über dem Freibetrag liegt.

6. Elternunabhängiges BAföG im Alter von über 30 Jahren

Wenn du mit über 30 Jahren dennoch Anspruch auf BAföG hast, ist für dich elternunabhängiges BAföG relevant, da hier nicht mehr die Eltern zur Förderung miteinbezogen werden. Wichtig ist aber vorher abzuklären, ob du mit über 30 Jahren überhaupt noch einen Anspruch auf eine Förderung durch BAföG hast. Dies ist oft nur in Sonderfällen möglich, wie z. B. bei

  • vorausgegangener schwerer Krankheit oder Behinderung
  • Schwangerschaft
  • Erziehung von einem Kind unter 10 Jahren
  • Betreuung eines hilfsbedürftigen oder behinderten Kindes
  • Vorhergegangen Ablehnung bei einem Auswahlverfahren zur entsprechenden Ausbildung
  • Bundeswehr mit mind. 8 Jahre Verpflichtung

Falls keiner dieser Punkte auf dich zutrifft, wird es schwer für dich BAföG zu erhalten. Sollte einer oder mehrere Punkte zutreffen, wirst du mit einem Alter über 30 Jahren immer elternunabhängig gefördert.

Bei einem Masterstudium liegt die entsprechende Grenze für elternunabhängiges BAföG übrigens bei 35 Jahren. Mehr zum Master-BAföG

7. Elternunabhängiges BAföG im Sonderfall

Wie bereits erklärt, soll das BAföG dazu dienen, dich bei deiner Ausbildung zu unterstützen, wenn die finanziellen Leistungen deiner Eltern dafür nicht ausreichend sind. Dahinter ist der Gedanke, dass deine Eltern (oder entsprechende Personen, darunter auch Ehepartner) dir gegenüber unterhaltspflichtig sind und deshalb für deine Ausbildung aufkommen können.

Dieser Aspekt wird vor allem bei einer zweiten Ausbildung oft relevant, also z. B. bei einem zweiten Studium, denn deine Eltern haben dich bereits für eine Ausbildung finanziert und sind demnach strenggenommen nicht mehr verpflichtet, dir auch dieses angestrebte Studium zu finanzieren, soweit diese Ausbildung nicht im Zusammenhang mit der ersten steht und zwischen den Ausbildungen außerdem mehr als zwei Jahre liegen.

Du siehst also, deine Eltern müssten – rein rechtlich gesehen – nicht für deine Ausbildung danach aufkommen, dennoch wird beim BAföG mit dieser finanziellen Unterstützung auch später noch gerechnet und dementsprechend auch dein Anspruch auf Unterstützung durch BAföG festgelegt. Das elternunabhängige BAföG greift aber erst später, nämlich z. B. wenn du bereits mehrere Jahre erwerbstätig warst. Hier findet sich eine Lücke in die ihr fallen könnt, bei der weder der Staat noch eure Eltern für die Ausbildung aufkommen. Mit der Sonderregelung zum elternunabhängigen BAföG soll dieser Fall umgangen werden.

Die Lösung: Vorausleistungen mit dem Formblatt 8 beantragen.

Dieses Vorausleistungsverfahren regelt den Fall, wenn deine Eltern sich weigern dir deine Ausbildung zu finanzieren und dadurch nicht ihrer Unterhaltspflicht gerecht werden. Falls dadurch also nötige Leistungen ausfallen und du finanziell nicht über die Runden kommst, kannst du Vorausleistungen beantragen, um den Unterhaltsbetrag, der eigentlich von deinen Eltern miteinberechnet wäre in deinem Bedarf, stattdessen erst einmal vom Staat vorgeleistet wird. Achtung: Falls du Kindergeld erhältst, wird dieses entsprechend angerechnet.

Deine aktuelle Sorge sollte damit also erst einmal umgangen sein.

Anschließend kümmert sich das BAföG Amt darum, die zusätzlichen Leistungen von deinen Eltern zurückzuholen. Hast du einen Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern, müssen diese das Geld zurückbezahlen. Besteht kein Anspruch, bekommst du elternunabhängiges BAföG und musst diese Vorausleistungen auch nicht zurückzahlen (abgesehen von der normalen BAföG Rückzahlung nach der Ausbildung). Ob deine Eltern unterhaltspflichtig sind wird notfalls auch per Gerichtsentscheid festgestellt.

Kann also klar dargestellt werden, dass deine Eltern dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind, tritt die Sonderregelung zum elternunabhängigen BAföG in Kraft. Die vorher durch den Unterhalt abgedeckte Leistung entfällt und es wird elternunabhängig BAföG berechnet. Mehr zum Thema BAföG Formblätter & Formulare

Elternunabhängiges BAföG: Antrag

Grundsätzlich solltest du wissen: es gibt keinen gesonderten BAföG Antrag für elternunabhängiges BAföG oder ein Formblatt, dass du wie beim AuslandsBAföG beifügen kannst. Um elternunabhängiges BAföG zu bekommen, musst du ganz normal deinen BAföG Antrag ausfüllen. Anschließend wird dein Antrag ganz genau vom BAföG Amt geprüft. Bei dieser automatischen Prüfung ist vor allem dein Lebenslauf relevant, denn hier ist festgehalten ob und wie lange du vor dem Studium gearbeitet hast. Das heißt, ob dein BAföG Antrag elternunabhängig ist, stellt sich in diesem Schritt heraus.

Es ist also beim elternunabhängigen BAföG vor allem wichtig, dass du deinen Lebenslauf lückenlos angibst und mit zusätzlichen Dokumenten belegst. Gib also genau an, wann du eine Ausbildung gemacht hast und wann du erwerbstätig warst und füge diesen Daten noch Lohnsteuerkarten, Zeugnisse etc. bei, um dies genau zu verdeutlichen, denn nur so kann festgestellt werden, ob du für elternunabhängiges BAföG in Frage kommst!

Achtung: Eine Ausnahme wird gewährt, wenn der Aufenthaltsort deiner Eltern nicht bekannt ist. Hierzu musst du einen speziellen Antrag für elternunabhängiges BAföG einreichen. Diesen bekommst du bei deinem zuständigen BAföG Amt. In diesem Antrag musst du dann ausdrücklich auf deine Situation hinweisen!

Elternunabhängiges BAföG: Leistungen

Grundsätzlich erhältst du beim elternunabhängigen BAföG die gleichen Leistungen wie auch beim normalen BAföG, d. h. der mögliche Höchstsatz für Studenten liegt bei 735 €.

Der Unterschied liegt darin, dass bei der Berechnung deiner Leistungen beim elternunabhängigen BAföG das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt wird. Das bedeutet, deine Leistungen werden nicht durch das Einkommen deiner Eltern beeinflusst. Elternunabhängiges BAföG kann dir also möglicherweise höhere BAföG Leistungen einbringen, als es bei normalem BAföG der Fall wäre.

Mehr dazu, welche Leistungen dich erwarten findest du in unserem Beitrag zum BAföG.

Elternunabhängiges BAföG-Rückzahlung

Elternunabhängiges BAföG: Rückzahlung

Für die Rückzahlung von elternunabhängigem BAföG gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie auch beim normalen BAföG. Das bedeutet du musst elternunabhängiges BAföG zurückzahlen. Auch hier gilt: 50% der durch elternunabhängiges BAföG erhaltenen Leistungen sind als Zuschuss vom Staat gedacht und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die anderen 50% verstehen sich als Darlehen und müssen deswegen zurückgeleistet werden. Die Rückzahlungen beginnen auch beim elternunabhängigen BAföG 5 Jahre nach Beendigung des Studiums (Regelstudienzeit).

Mehr zur BAföG-Rückzahlung

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