Studentensteuererklärung

Einfach Geld zurückholen im Studium

Während des Studiums denken die wenigsten Studierenden an die Steuererklärung. Nach dem Motto – wer keine Steuern zahlt, kann auch keine Rückzahlung bekommen. Das mag für dein Studium stimmen doch eine Studentensteuererklärung macht sich spätestens beim Berufseinstieg bezahlt. Wie das funktioniert, liest du in unserem Beitrag.

Häufig gestellte Fragen

Die meisten Studierenden müssen keine machen, solange sie sich im Studium befinden. Das liegt daran, dass die wenigsten verheiratet sind oder einen Verdienst haben, der über die steuerfreien Beträge kommt.

Trifft das aber auf dich zu, solltest du unbedingt eine Steuererklärung online machen, bevor du Ärger mit dem Finanzamt bekommen könntest oder dir eine nette Steuer-Rückzahlung verloren geht.

Viele verzichten als Student auf eine Steuererklärung aus Angst sie könnten etwas falsch machen oder der Unlust sich mit Papierkram auseinander zu setzen. Mittlerweile gibt es aber genug Programme, in die du nur noch deine Infos eintragen musst und die dir dann automatisch eine perfekte Steuererklärung generieren.

Du kannst deine Steuerklärung jetzt starten und kostenlos das hilfreiche Tool ausprobieren.

Als Student eine Steuererklärung zu machen, ist nicht nur während, sondern auch nach dem Studium möglich. Bist du also fertig, kannst du bis zu vier oder teilweise sieben Jahre später noch eine Steuererklärung für ein Studium abgeben.

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Als Student eine Steuererklärung hat sehr viele Vorteile und tatsächlich keine Nachteile, besonders wenn du deine Steuererklärung online machst.

So kannst du profitieren :

  • Steuererklärung rückwirkend für 7 Jahre möglich
  • Auch ohne Belege viele Pauschalen
  • Verlustvortrag als Student
  • Schnell und unkompliziert online

Handelt es sich bei deinem Studium um eine Zweitausbildung, kannst du sehr viele Werbungskosten als Student absetzen. Anderenfalls kannst du diese Dinge in deiner Steuererklärung geltend machen:

  • Telefonkosten
  • Studiengebühren
  • Materialkosten (z.B. Fachbücher)
  • Umzugskosten
  • Verpflegungskosten
  • etc.

Weshalb eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung als Student abzugeben lohnt sich in jedem Fall, auch ohne Einkommen. Denn sobald du weniger Einnahmen als Ausgaben hast, spricht man von einem steuerlichen Verlust. Dieser durch die Studenten-Steuererklärung errechnete Verlust kann vom Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung als Student als Steuerbonus vermerkt werden.

Man nennt dies Verlustvortrag, bei dem du die Ausgaben, die du während deiner Ausbildung hast, im Rahmen einer Steuererklärung als Student für später geltend machen kannst.

Im Schnitt

1.007 €

zurück

Vorteile der Steuererklärung

Auch als Studierender solltest du dich daransetzen, deine Steuerklärung beim Finanzamt abzugeben. Die Ausgaben die du in deiner Studentensteuererklärung angibst kann dir nämlich ein nicht kleinen Steuerbonus bringen, wenn du erstmal im Berufsleben angekommen bist.

Du kannst während des Studiums einen Verlustvortrag ansammeln, den du bei späteren Steuerklärungen geltend machen kannst.

  • Rückwirkend für 7 Jahre

Eine Studentensteuererklärung kannst du auch noch sieben Jahre rückwirkend abgeben. Heißt, selbst wenn du bereits mit dem Studium fertig bist, kannst du noch Ausgaben geltend machen und mit einer Studentensteuererklärung einreichen.

  • Auch ohne Belege

Bei der Studentensteuererklärung läuft das meiste über Pauschalen. Bedeutet, du musst keine Belege erbringen. Zum Beispiel werden jährlich 240 Euro für Telefon und Internet veranschlagt. Dies ist ein fester Betrag solltest du weniger für deinen Anschluss zahlen – gut für dich, zahlst du mehr, bleibt es trotzdem bei den 240 Euro.

  • Verlustvortrag

Einen Verlustvortrag erhältst du, wenn deine Ausgaben höher als dein Einkommen ist – was während des Studiums meistens der Fall ist.

  • Unkompliziert & schnell

Mittlerweile sind Programme für die Studentensteuererklärung so benutzerfreundlich, dass du innerhalb weniger Minuten deine fertige Steuerklärung hast, die bereit zum Einreichen beim Finanzamt ist.

Das kannst du bei der Studentensteuererklärung an Pauschalen rausholen

24 € pro Tag

Studentensteuererklärung Praktikum

im Praktikum

240 €

Studentensteuererklärung Telefon

für Telefon & Internet

730 €

Studentensteuererklärung Umzug

für deinen Umzug in deine Uni-Stadt

0,30 €

Studentensteuererklärung Kilometerpauschale

pro gefahrenen Kilometer

Das ist absetzbar

Neben den Semesterbeitrag und Ausgaben für Lehrbücher fallen bei einem Studium weitere Kosten an, welche nicht unwichtig für die Studentensteuerklärung sind. Z. B. deine Miete, Fahrtkosten oder Telefongebühren. Alle Kosten die dir im Zusammenhang mit deinem Studium entstanden sind, kannst du in deiner freiwilligen Studentensteuererklärung angeben. Häufig gibt es dafür Pauschalen bei denen du auch keine Belege vorweisen musst.

Was du bei der Studentensteuererklärung absetzen kannst:Pauschalen:Beispiele:Voraussetzungen:
Telefonkosten20,- Euro/MonatMobilfunk, Internet, Festnetzkeine
StudiengebührenneinStudiengebühren, Aufnahmetests, Semesterbeiträge, Prüfungsgebühren, Seminarekeine
ComputerNeinNotebook, PC, Tablet, Zubehör wie Drucker, Maus, Tastatur usw.nur teilweise absetzbar, je nach Nutzung, außer, der Computer wird mehr als 90 Prozent beruflich genutzt
Fahrtkosten0,30 Euro/Kilometer, bis 4.500 Euro/Jahrzur Uni, zur Arbeit mit dem Auto, dem Fahrrad den öffentlichen Verkehrsmittelndie Pauschale gilt nur für die einfach Hinfahrt, nicht für die Rückfahrt
Arbeitsmittel110,- Euro/JahrMaterialien wie Ordner, Taschenrechner, Arbeitskleidung, Aktentasche, Büromöbel, Fachliteratur, usw.Bezug zum Beruf
Umzugskosten764,- Euro/JahrMaklerprovision, Renovierung der alten Wohnung, An- und Ummeldegebühren, Einbau elektrischer Geräte, Trinkgelder an Umzugshelferberufsbedingter oder studiumsbedingter Umzug
Verpflegung22,- bis 74,- Euro täglich, abhängig vom Landbei Auslandsstudium, Auslandssemester, Praktika, Reisen, Exkursionenim Ausland für die ersten drei Monate
Werbungskosten1.000,- Euro/Jahralle Kosten, die durch dein Studium oder durch die Arbeit entstehennur bei Zweitausbildung
Kontoführung16,- Euro/JahrGirokonto- und Gehaltskontogebührenmehr als die Pauschale nur, wenn das Konto als Gehaltskonto verwendet wird
StudentenwohnungNeinMiete, Nebenkosten,Maklerprovision,
Rundfunkgebühr, Kfz-Stellplatz, Reinigungskosten für Treppenhaus oder Keller
Notwendigkeit aufgrund des Studiums
Bewerbungskosten8,50 Euro bei schriftlichen Bewerbungen, 2,50 Euro bei Online-BewerbungenKosten bei schriftlichen Bewerbungen oder Online-Bewerbungen (auch bei Absagen)Kopien der Bewerbungsschreiben aufheben
Sonderausgaben36,-/JahrKranken- und Pflegeversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung, gesetzliche und private Rentenversicherung, Versorgungswerk und Altersklassen, Kirchensteuer, Spenden, Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereinebei Erstausbildung
Außergewöhnliche BelastungenNeinArztkosten, Brillen, Medikamente, Zahnprothesen, Kosten für Unterhaltnur, wenn diese Kosten nicht durch eine Kranken- oder Pflegeversicherung gedeckt werden
GerichtskostenNeinProzesskosten, Anwaltskostenkeine

Studentensteuererklärung leicht gemacht

Als Student eine Steuererklärung zu machen, ist oftmals nicht ganz einfach.
Wenn du dir dennoch das Maximum an Steuerrückzahlungen als Student sichern willst, dann empfehlen wir dir für deine Steuererklärung ein Online-Programm zu nutzen.

So kannst du verständlich und einfach online deine Steuererklärung machen und bist schon nach 15 Minuten fertig!

Übrigens: Beim Anbieter Wundertax geht es nicht nur schneller und einfacher deine Steuererklärung zu machen, sondern dir werden zusätzlich Tipps zu absetzbaren Kosten, eine Prognose zu deiner Steuererstattung und eine Plausibilitätsprüfung geboten. Außerdem kannst du das Programm einfach online kostenlos testen und weißt gleich, ob sich die komplette Steuererklärung für dich lohnt.

Wir empfehlen dir deshalb: Einfach Steuererklärung mit dem Online-Tool für deine Steuererklärung als Student machen!

Erst- vs. Zweitausbildung

Bei der Studentensteuererklärung wird unterschieden, ob du dich in der Erstausbildung oder Zweitausbildung befindest.

Erstausbildung:

Befindest du dich mit deinem Studium in der Erstausbildung, kannst du in deiner Studentensteuererklärung meist nur bis zu 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Diese Sonderausgaben gelten jedoch nicht als vorweggenommene Werbungskosten, die du für spätere Tätigkeiten in Anspruch nehmen könntest.

Trotz alledem, ist eine Studentensteuererklärung auch in der Erstausbildung eine Möglichkeit Geld zurückzuholen.

Zweitausbildung:

Hast du bereits eine Ausbildung vor deinem aktuellen Studium absolviert, gilt dein aktuelles Studium als Zweitausbildung was dir mehr Möglichkeiten bei der Studentensteuererklärung gibt. Damit eine Ausbildung anerkannt wird, muss sie in einer öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsstätte absolviert worden sein. Außerdem muss für den Abschluss eine Prüfung absolviert worden sein, wie z. B. eine IHK-Prüfung.

Bei einer Studentensteuerklärung in Zweitausbildung kannst du z. B. folgendes absetzten:

  • Studiengebühren
  • Teilnahmegebühren für Eignungstests
  • Fahrtkosten
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Hard- und Software

Belege sammeln

Vieles bei der Studentensteuererklärung wird in Pauschalen festgelegt für die keine Belege beim Finanzamt abgeben musst. Solltest du bei deinen Ausgaben jedoch über den festgelegten Betrag der Pauschale liegen, kannst du den höheren Betrag nur erstattet bekommen, wenn du auch einen Beleg über die Ausgabe vorlegst.

Ansonsten musst du bei deiner Studentensteuererklärung nur Belege bereithalten, die erstmalig vorkommen. Es gibt allerdings Unterlagen und Informationen die immer bei einer Studentensteuererklärung notwendig sind.

  • Steuer-ID
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Bankverbindung
  • Lohnersatzleistungsbescheinigung
  • Gewinnermittlungsunterlagen
  • Spendenquittungen
  • Steuerbescheinigungen über Zinsabschläge, Körperschaften, Kapitalertragssteuer

Auch wenn das Finanzamt nicht für alles Belege sehen möchte, solltest du versuchen eine möglichst alles an Unterlagen aufzubewahren die belegen, dass du Ausgaben getätigt hast.

Studien- und Semestergebühren, Fahrtkosten zur Hochschule oder Bib, Fortbildungskosten, Rechnungen für Arbeitsmittel, Ausgaben für das Auslandssemester.

Handwerksleistungen, Betriebskostenabrechnungen oder Rechnungen für die doppelte Haushaltsführung

Besonders wichtig bei einem Dualen oder berufsbegleitenden Studium: Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten für Dienstreisen, Arbeitsmittelkosten, Bewerbungskosten, Weiterbildungskosten, Rechnungen für berufsbedingte Umzüge, Ausgaben für das Arbeitszimmer.

Alle Unterlagen für Versicherungen, wie Belege der Krankenkasse für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge für die Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Rente sowie Quittungen für die Privatversicherungen.

Nachweis über alle Einkünfte, Arztkosten, Zuzahlungen bei Brillen, Steuerberatungskosten, Kosten für eigene Kinder, Rechtsanwaltskosten oder Kirchensteuer.

Formulare bei der Studentensteuererklärung

Egal, ob du deine Studentensteuerklärung per Hand ausfüllst oder digital bearbeitest wirst du die gleichen Formulare verwenden. Mögliche Formular sind:

  • Mantelbogen
  • Anlage G (für Einkünfte aus einem Gewerbe)
  • Anlage N (für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
  • Anlage KAP (für Einkünfte aus Kapitalvermögen)
  • Anlage S (für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit)
  • Anlage Vorsorgeaufwand (für gezahlte Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeiträge)

Den Mantelbogen musst du bei deiner Studentensteuererklärung immer ausfüllen, bei den Anlagen kommt es auf deine persönliche Situation an.

Je nachdem wie deine persönlichen Einkommens- und Besitzverhältnisse sind, kann selbst eine Studentensteuererklärung mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Dieser Zeitaufwand lässt sich erheblich reduzieren, wenn du deine Studentensteuererklärung direkt online machst.

So erreicht deine Steuererklärung das Finanzamt

Wie erwähnt, kannst du deine Studentensteuererklärung ganz klassisch mit Stift und Papier erledigen und die Unterlagen dann zu deinem zuständigen Finanzamt schicken – was allerdings ein ziemlich langwieriger und zeitraubender Prozess ist.

Mittlerweile gibt es aber auch Online-Anbieter, die dich durch die Studentensteuererklärung lotsen und dir viel Zeit und Nerven sparen. Mit einer userfreundlichen Übersetzung des Steuerformulars kannst du deine Studentensteuererklärung innerhalb weniger Minuten ausfüllen und oft auch direkt beim Finanzamt einreichen.

Wichtige Fristen

Die meisten Studierenden sind nicht verpflichtet eine Studentensteuererklärung abzugeben, heißt deine Einreichfrist ist immer der 31. Dezember eines Jahres. Um deine Studentensteuererklärung abzugeben hast du sieben Jahre Zeit. Die Steuererklärung von 2019 muss also erst Ende 2026 beim Finanzamt eingehen, um noch anerkannt zu werden.

Gehörst du zu dem Personenkreis der steuerpflichtig ist, gelten für dich andere Fristen. Bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, muss diese bis 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.

Diese Frist kann nur verschoben werden, wenn du einen guten Grund hervorbringst weshalb du nicht in der Lage warst dein Studentensteuererklärung rechtzeitig abzugeben: z. B. fehlende Steuerbelege, eine starke Krankheit oder eine beweisbare hohe Arbeitsbelastung. Wird der Aufschub gestattet, verschiebt sich die Frist auf den 30. September des Jahres.

Wann du eine Studentensteuererklärung abgeben musst

Wie bereits erwähnt, ist der Großteil der Studierenden nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben – was nicht heißt, dass du keine machen solltest! Gezwungen eine Studentensteuererklärung abzugeben bist du erst, wenn deine jährlichen Einkünfte über 9.000 Euro (Stand: 2018) liegen oder du bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt bist.

Studentensteuerklärung Notwendigkeit

Beschäftigungsverhältnis

Während dem Studieren kann es sein, dass du phasenweise keinen Job oder nur einen Mini-Job ausübst, für den du keine Lohnsteuer bezahlst. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sozialversicherungspflichtige Jobs oder sogar eine selbstständige Tätigkeit neben dem Studium auszuüben. Hier erfährst du alles, was du über die Unterschiede der verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse für die Steuererklärung als Student wissen musst:

Wenn du keinen Job neben dem Studium ausübst, hast du trotzdem Ausgaben, die du im Rahmen der jährlichen Studenten-Steuererklärung geltend machen kannst. Diese Ausgaben werden als Bonusgutschrift für spätere Zeiten beim Finanzamt vermerkt. Deshalb solltest du auch eine Steuererklärung als Student für die Jahre machen, in denen du neben dem Studium gar nicht gearbeitet hast.

Ein Mini-Job zeichnet sich dadurch aus, dass du maximal 450 Euro im Monat verdienen darfst. 450-Euro-Jobs sind nicht lohnsteuerpflichtig. Theoretisch musst du auch in diesem Fall keine Studenten-Steuererklärung machen. Tu es aber trotzdem, denn trotz deiner Einnahmen kann sich im Rahmen der Steuererklärung als Student eine Steuergutschrift ergeben.

Sobald du mehr als 450 Euro im Monat verdienst, bist du lohnsteuerpflichtig sowie renten-, kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert und musst eine Steuererklärung als Student abgeben. Dein Arbeitgeber muss die Lohnsteuer sowie die Abgaben für die Pflichtversicherungen von deinem Lohn einbehalten und abführen. Übst du während deines Studiums so eine Beschäftigung aus, musst du für dieses Jahr oder für die entsprechenden Jahre auf jeden Fall eine Studenten-Steuererklärung machen.

Da die Lohnsteuer bereits vor der Auszahlung deines Lohns einbehalten und beim Finanzamt abgeführt wird, stehen die Chancen immer noch sehr gut, dass du eine Steuergutschrift im Rahmen der Steuererklärung als Student erhältst.

Falls du selbstständig oder gewerblich neben deinem Studium Geld verdienst, entfällt der Steuerabzug durch den Arbeitgeber. Du bist dann Unternehmer und bist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung deiner Einnahmen verantwortlich und musst eine Steuererklärung als Student abgeben.

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