Aufstiegs-BAföG

So finanzierst du deine Weiterbildung

Aufstiegs BAföG BAföG Antrag stellen

Vor über 20 Jahren startete das Aufstiegs-BAföG, damals noch unter dem Namen Meister BAföG, seine Erfolgsgeschichte. Mit dem Aufstiegs-BAföG sollte es vorrangig Handwerkern und Arbeitern ermöglicht werden sich weiterzubilden ohne auf die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers angewiesen zu sein.

Wie du Aufstiegs-BAföG beantragen kannst, ob es für dich das richtige BAföG für dich ist und wie viel Aufstiegs-BAföG du erhalten kannst, liest du in diesem Beitrag.

Häufig gestellte Fragen

Personen die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und nun eine anerkannte berufliche Fortbildung beginnen möchten, können einen BAföG-Antrag online stellen oder beim BAföG Amt einreichen. Prüfe jedoch vorher, ob du wirklich die Voraussetzungen erfüllst und die Möglichkeit besteht, dass du Unterstützung vom BAföG erhältst.

Die maximale Höhe des Aufstiegs-BAföGs ist ganz klar gedeckelt, noch bevor du deinen BAföG-Antrag online einreichst.Diese Beiträge kannst du maximal erhalten:

• Für die Fortbildung: 15.000 €
• Für das Meisterstück: 2.000 €
• Beitrag zum Lebensunterhalt: mtl. 768 €

Wie viel es  schlussendlich ist, entscheidet die KfW.

Damit du die besten Chancen hast, um deinen BAföG-Antrag online  einreichen  und bewilligen zu können, solltest du folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Anbieter des Bildungsangebots muss zertifiziert sein
• Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
• Teilzeitangebote: hier müssen regelmäßige Leistungskontrollen durchgeführt werden

Bezahlt wird Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, sowie dein Meisterstück (bis zu 2.000 Euro). Wie viel  und welche Leistungen gezahlt werden, hängt jedoch von deiner individuellen Situation ab. Meister BAföG ist aber in der Regel eine super Option, um sich seine Fortbildung finanzieren zu lassen.

Ja, die Rückzahlung muss an die KfW geleistet werden, in  Raten von mindestens 128 Euro pro Monat. Wenn du die Prüfungen erfolgreich bestehst, kannst du ggf. einen Antrag stellen und möglicherweise  40 Prozent des Darlehens erlassen bekommen. Genauere Informationen erhältst du im BAföG Amt.

Das wird gefördert

Die Förderung des Aufstiegs-BAföGs ist in unterschiedliche Bestandteile aufgeteilt. Den größten Teil des Aufstiegs-BAföGs macht die Gebühr für die Fortbildung und die Prüfung aus. Der zweite Teil ist für das Meisterstück, dieses wird vor allem bei Fortbildungen im technischen Bereich wichtig, da hier zusätzliche Materialkosten anfallen können.

Wenn du planst, eine Fortbildung in Vollzeit zu machen, hast du die Möglichkeit den Beitrag zum Lebensunterhalt zu beantragen. Dieser ist, anderes als das Aufstiegs-BAföG für die Fortbildung und das Meisterstück, von deinem Vermögen und Einkommen abhängig.

Aufstiegs-BAföG für Fortbildung und Meisterstück Höhe & Erklärung:

Geförderte SummeVerwendungszweckKostenverteilung beim Aufstiegs-BAföG
bis zu 2.000 Euroz.B. Meisterstück• Aufteilung zwischen AFBG und KfW
15.000 EuroLehrgangs- und Prüfungsgebühr• 40 % kostenloser Zuschuss
durch das AFBG
• restlicher Prozentsatz als zinsgünstiges Darlehen der KfW
• weitere 40 % können erlassen werden, wenn die Prüfung erfolgreich bestanden wurde

Die Höhe des Aufstiegs-BAföG für die Fortbildung und das Meisterstück ist abhängig davon, wie teuer die Weiterbildung und die dazugehörigen Prüfungen sind. Der Beitrag zum Lebensunterhalt ist dagegen abhängig von deinem aktuellen Vermögen und deinen Einkünften.

Wichtig: Das BAföG Amt zahlt nur einen Teil des Aufstiegs-BAföGs, der Rest ist ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Den Teil des Aufstiegs-BAföG den die KfW finanziert, ist als zinsgünstiges Darlehen angelegt das du zurückzahlen musst. Nähere Informationen zum Darlehen und der Rückzahlung findest du weiter unten im Beitrag.

Jetzt BAföG online beantragen! ~ in nur 30 Min.

Sichere dir bis zu 735 € pro Monat für dein Studium.

Kandidaten für eine Förderung

Mit der Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wurde der Personenkreis der Aufstiegs-BAföG erhalten kann erweitert. Das Aufstiegs-BAföG war in seinen ersten Jahren nur auf Handwerker und Arbeiter ausgerichtet, die die Meisterschule besuchen wollten. Mittlerweile können auch Personen aus anderen Berufssparten Aufstiegs-BAföG beantragen und somit eine Weiterbildung finanzieren.

Es werden z. B. folgende Weiterbildungen mit Aufstiegs-BAföG gefördert:

  • Controller
  • Fachwirt
  • Techniker
  • Fachkaufleute
  • Betriebsinformatiker
  • Fachkrankenpfleger
  • Betriebswirt

Neben Personen mit einer beruflichen Ausbildung können auch Bachelor-Absolventen Aufstiegs-BAföG beantragen. Du darfst in diesem Fall aber keinen höheren akademischen Abschluss als den Bachelor haben.

Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt aber einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat, muss einen Aufenthaltstitel oder eine Daueraufenthaltserlaubnis besitzen oder mindestens schon 15 Monate in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, um Aufstiegs-BAföG beantragen zu können.

Sicher dir bis zu 17.000 Euro für deine Fortbildung + weitere Beiträge zum Lebensunterhalt durch das Aufstiegs-BAföG!

Beitrag zum Lebensunterhalt

Die Höhe des Beitrags zum Lebensunterhalt ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und kann nur beantragt werden, wenn du an einer Vollzeitmaßnahme teilnimmst. Dieser Beitrag ist unabhängig von den Kosten deiner Fortbildung und soll dir in erster Linie dabei helfen, dich völlig auf deine Fortbildung zu konzentrieren.

Wie viel du bekommst hängt neben dem Einkommen auch von deinem Familienstand ab. Hier siehst du den Beitrag zum Lebensunterhalt durch das Aufstiegs-BAföG im Überblick:

Single: maximal 768 Euro

Antragsteller & Ehepartner: 768 € + 235 € = 1.021 Euro

Verheiratet und ein Kind: max. 768 € + 235 € + 235 € = 1.238 Euro

Verheiratet mit zwei Kindern: max. 768 € + 235 € + 235 € + 235 € = 1.473 Euro

Wenn du alleinstehend bist, kannst du maximal einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 768 Euro erhalten. Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf, dem Wohnbedarf, einem Erhöhungsbeitrag und ggf. Zuschlägen für die Kranken- und Pflegeversicherung

Der errechnete Satz inklusive des Erhöhungsbeitrags für deinen Ehepartner wird nach dem Abzug des Pauschbetrags von 103 Euro zu 50 Prozent bezuschusst. Der Erhöhungsbeitrag pro Kind wird zu 55 Prozent bezuschusst. Der restliche Beitrag bis zum errechneten Beitrag zum Lebensunterhalt wird über das Darlehen der KfW finanziert.

D. h. einen Teil dieser Beiträge musst du tatsächlich, wie beim eigentlichen Aufstiegs-BAföG, nicht zurückzahlen!

So setzt sich die Förderung zusammenAntragsteller alleineAntragsteller und ein KindAntragsteller, Ehepartner und ein KindAntragsteller, Ehepartner plus zwei Kinder
Pflegebedarf15 Euro15 Euro15 Euro15 Euro
Grundbedarf372 Euro607 Euro842 Euro1077 Euro
Wohnbedarf250 Euro250 Euro250 Euro250 Euro
Krankenversicherung71 Euro71 Euro71 Euro71 Euro
Erhöhung Antragssteller60 Euro60 Euro60 Euro60 Euro
Insgesamt 768 Euro monatlich! 1003 Euro jeden Monat!monatlich 1238 Euro!jeden Monat bis zu 1473 Euro

Freibeträge 

Da du den Beitrag zum Lebensunterhalt des Aufstiegs-BAföG nur erhältst, wenn du deine Fortbildung in Vollzeit ablegst, darfst du nur einen gewissen Betrag verdienen, wenn du nicht willst, dass dir der Beitrag gestrichen oder gekürzt wird. Das Aufstiegs-BAföG gestattet dir aber Freibeträge, d. h. diese Beträge darfst du erhalten oder besitzen ohne, dass die Summe für deinen Lebensunterhalt gekürzt wird.

Freibeträge beim Aufstiegs-BAföG wird in Vermögen (z. B. Sparkonten etc.) und Einkommen (aus z. B. 450 Euro Jobs etc.) unterschieden.

Vermögensfreibeträge beim Aufstiegs-BAföG

Antragsteller alleine: bis 45.000 Euro

Verheiratet: 45.000 Euro plus 2100 Euro

Je Kind: 2.100 Euro

Diese Beträge werden nicht mit deinem Aufstiegs-BAföG verrechnet!

Einkommensfreibeträge

Antragsteller: 290 Euro

inkl. Ehepartner: 290 Euro + 570 Euro

Je Kind: 520 Euro

Das Einkommen des Ehepartners wird auf 1.145 Euro begrenzt, der Rest wird mit dem Aufstiegs-BAföG verrechnet.

Jedes Vermögen das auf den Namen deines Ehepartners läuft ist anrechnungsfrei, genau wie selbst genutzte Immobilien und ein Auto, vorausgesetzt es erscheint dem BAföG Amt angemessen. Das Einkommen deines Ehepartners wird hingegen begrenzt!

Auch unabhängig vom Einkommen und Vermögen können Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder mit Behinderung im eigenen Haushalt betreuen, einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro beantragen. Diese Zahlungen erhältst du während der kompletten Fortbildung.

Jetzt BAföG online beantragen! ~ in nur 30 Min.

Sichere dir bis zu 735 € pro Monat für dein Studium.

Voraussetzungen 

Beim Aufstiegs-BAföG liegt der Fokus der Voraussetzungen mehr auf der Art und Qualität der Fort- und Weiterbildung und weniger auf deinen persönlichen Voraussetzungen. Folgende Voraussetzungen muss das Ausbildungsangebot erfüllen:

Anforderungen an Unterrichtsstunden

Aufstiegs BAföG Voraussetzungen Unterricht
  • Mindestens 400 Unterrichtsstunden muss die Fortbildung umfassen
  • Vollzeit: Pro Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden die auf mindestens vier Werktage verteilt sind. Die Vollzeitfortbildung darf nicht länger als drei Jahre dauern!
  • Teilzeit: Im Monat müssen durchschnittliche 18 Unterrichtsstunden stattfinden. Teilzeitmaßnahmen dürfen nicht länger als vier Jahre dauern, damit dein Antrag für das Aufstiegs-BAföG bewilligt werden kann.

Aufstiegs-BAföG & Unterrichtsstunden

Aufstiegs BAföG Anforderungen Fortbildung
  • Die Fortbildung muss bis zu einem gewissen Grad auf die berufliche Ausbildung aufbauen.
  • Mediengestützte Lehrgänge werden dann gefördert, wenn sie z. B.  Erfolgskontrollen (Tests) und die nötigen Anforderungen für die Unterrichtsstunden (z. B. Anzahl) haben
  • Fernlehrgänge werden gefördert, wenn die sie Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen plus dem Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

Voraussetzungen des Antragstellers

Aufstiegs BAföG Voraussetzungen Antragsteller
  • abgeschlossene Berufsausbildung in der die Fortbildung geplant und angedacht ist
  • darüberhinaus ist das Aufstiegs-BAföG unabhängig vom z. B. Alter des Antragstellers und frei von Altersgrenzen
  • Einkommen & Vermögen sind wichtige Voraussetzungen für die Höhe der Zuschüssen für den Lebensunterhalt – entscheidet aber nicht über die Bewilligung der Förderung der Fortbildung durch das Aufstiegs-BAföG

Alle Formulare

Aufstiegs-BAföG beantragst du bei dem BAföG Amt, das für deinen Wohnsitz zuständig ist. Wie beim Studenten BAföG oder Schüler-BAföG auch, musst du für das BAföG einen Antrag stellen. Für das Aufstiegs-BAföG gibt es spezielle Formblätter.

Aufstiegs-BAföG FormblätterErklärungDownload
Formblatt AHauptantragZum Formblatt
Anlage 1 zu Formblatt AEinkommen und VermögenZum Formblatt
Anlage 2 zu Formblatt AErklärung des EhepartnersZum Formblatt
Anlage 3 zu Formblatt AZusatzblatt für AusländerZum Formblatt
Formblatt BBestätigung über den Besuch der WeiterbildungsstätteZum Formblatt
Formblatt DAntrag auf Aktualisierung des Einkommens des EhepartnersZum Formblatt
Formblatt FTeilnahmenachweisZum Formblatt
Formblatt GAntrag für die Bewilligung der Förderung während der PrüfungsvorbereitungsphaseZum Formblatt
Formblatt MNachweis für Materialkosten für das Meisterstück/AbschlussprojektZum Formblatt
Formblatt ZBestätigung der ZulassungsvoraussetzungenZum Formblatt
Bescheinigung KVBescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der FortbildungZur Bescheinigung

Welche Aufstiegs-BAföG Formblätter du abgeben musst, kommt darauf an, ob du deine Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolvierst.

Aufstiegs-BAföG Formblätter für Vollzeit WeiterbildungAufstiegs-BAföG Formblätter für Teilzeit Weiterbildung
• Formblatt A
• Anlage 1 zum Formblatt A
• Anlage 2 zum Formblatt A
• Formblatt B
• Formblatt F
• Formblatt G
• Formblatt M
• Formblatt Z
• Formblatt B
• Formblatt F
• Formblatt M
• Formblatt Z
Tipp: Bei manchen Ausbildungen hast du die Möglichkeit auch Schüler-BAföG anstelle Aufstiegs-BAföG zu beantragen. In so einem Fall solltest du dir überlegen, ob du nicht lieber Schüler-BAföG beantragen willst, da dieses ein Vollzuschuss ist und in vielen Fällen nicht zurückgezahlt werden muss.

Jetzt BAföG online beantragen! ~ in nur 30 Min.

Sichere dir bis zu 735 € pro Monat für dein Studium.

Rückzahlung

Wann du den Darlehensteil deines Aufstiegs-BAföG zurückzahlen musst, erfährst du vom zuständigen BAföG Amt. Monatlich fallen Raten von mindestens 128 Euro an. Es besteht die Möglichkeit das Darlehen jederzeit ganz oder in größeren Raten zurückzuzahlen.

Laufzeit des Aufstiegs-BAföG Darlehens

Auszahlungsphase des Aufstiegs-BAföGs2 bis 4 Jahre
Karenzphase2 Jahre
Tilgungsphasehöchstens 10 Jahre

Während der Auszahlungs- und Karenzphase werden dir noch keine Zinsen berechnet, diese werden von Bund und Ländern für dich übernommen. Willst du sicher gehen, dass der Zins nicht während deiner Rückzahlung steigt, kannst du mit der KfW einen Festzins vereinbaren.

Wie bereits weiter oben im Beitrag erwähnt, kannst du bei erfolgreich bestandener Prüfung beantragen, dass dir 40 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Davon ausgeschlossen ist das Darlehen für das Meisterstück und für den Beitrag zum Lebensunterhalt.

Aufstiegs-BAföG und Existenzgründung

Hast du vor dich nach deiner Weiterbildung Selbständig zu machen oder einen laufenden Betrieb zu übernehmen, gibt es die Möglichkeit des Existenzgründungsteilerlass. Dabei kannst du bei der Rückzahlung des Darlehens verschiedene Vergünstigungen erhalten. Grundvoraussetzungen dafür sind:

  • Das du die Abschlussprüfung der geförderten Ausbildung bestanden hast
  • Das du innerhalb von drei Jahren nach dem Bestehen der Fortbildungsmaßnahme ein Unternehmen gründest oder ein bereits bestehendes übernimmst
  • Das du das Unternehmen mindestens ein Jahr selbständig geführt hast und die unternehmerische Verantwortung trägst

Erfüllst du diese Voraussetzungen, gibt es drei verschiedene Sätze des Aufstiegs-BAföG Teilerlasses:

  • 33 % des Restdarlehens, wenn du eine Vollzeit-Kraft einstellst, deren sozialversicherungspflichtiges und unbefristet Arbeitsverhältnis bei Antragstellung seit mindestens 6 Monaten besteht.
  • 33 % des Restdarlehens, wenn du einen Auszubildenden einstellst der bei Antragstellung mindestens 12 Monate im Unternehmen ist.
  • 66 % des Restdarlehens, wenn du entweder einen Azubi und eine Vollzeitkraft oder zwei Vollzeitkräfte einstellst und diese mindestens 6 Monate bzw. 12 Monate bei dir angestellt sind.

Der Teilerlass wird nur gewährt, wenn die Arbeitsverhältnisse dauerhaft angelegt sind, bei der Antragstellung noch aktiv sind und spätestens drei Jahre nach der Unternehmensgründung eingerichtet wurden. Übernimmst du ein bestehendes Unternehmen, musst du zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Fazit

Das Aufstiegs-BAföG ist für bereits Berufstätige eine tolle Möglichkeit sich auch nach der eigentlichen Berufsausbildung weiterzubilden und so beruflich aufsteigen zu können. Durch die Änderungen im Jahr 2016 wurde das Aufstiegs-BAföG für viele Leute interessant, die davor nicht die Möglichkeit der Förderung gehabt hätten und jetzt berechtigt sind für ihre berufliche Zukunft Aufstiegs-BAföG zu nutzen.

Das könnte dich auch interessieren

Aufstiegs-BAföG BAföG Amt

BAföG Amt

Welches BAföG Amt für dich zuständig ist, wenn du Aufstiegs-BAföG beantragen möchtest, findest du in unserem Beitrag zum BAföG Amt. Zum BAföG Amt

Aufstiegs-BAföG Schüler-BAföG

Schüler-BAföG

Wenn du dir unsicher bist, ob du Aufstiegs-BAföG oder Schüler-BAföG beantragen kannst, erfährst du hier alles rund ums Schüler-BAföG. Zum Schüler-BAföG

Aufstiegs-BAföG BAföG Rückzahlung

BAföG Rückzahlung

Wie sich die Rückzahlung beim Standard-BAföG gestaltet und was dabei zu beachten ist, erfährst du ausführlich erklärt in unserem Beitrag. Zur BAföG Rückzahlung

Wie gefällt dir dieser Beitrag?